Bis wann muss ich die Fortbildungsgebühr bezahlen?

Die Fortbildungsgebühr muss innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen werden. Bei kurzfristiger Anmeldung sind die Teilnahmegebühren spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Genauere Informationen erhalten Sie auf der eingegangenen Rechnung.

Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2025 von Matthias Schmid.

Tel 0781 96 646 526
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